
Als angemessene Herstellungskosten werden die tatsächlichen Herstellungskosten bezeichnet. Sie enthalten häufig Besonderheiten der Bauausführung, die zu Kostenerhöhungen führen. Sie sollen bei der Beleihungsprüfung prinzipiell unberücksichtigt bleiben. Maßgeblich sind die Kosten für vergleichbare, normale Gebäude. Die angemessenen Herste...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Angemessene_Herstellungskosten
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